Meine Dienstleistungen
Beratung & Weiterbildung
Beratung, Fort- und Weiterbildung – auch von von klein- und mittelständischen Unternehmen – bei der Implementierung und Umsetzung von Diversität, Inklusion und Gleichberechtigung.
Vorlesungen für Studierende (Bachelor/Master).
Forschung
Aktuelles Forschungsprojekt
„Trans Menschen am Arbeitsplatz – Eine empirische Analyse erfolgreicher Strategien zur langfristigen Integration von transgeschlechtlichen, transsexuellen, transidenten, transgender und nicht-binären Menschen am Arbeitsplatz“.
Begutachtung
Sachverständige Gutachterin nach § 4 Abs. 3 des „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG)“ für diverse Amtsgerichte.
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Interviewpartner*innen gesucht
ACHTUNG: Ab 1. November 2024 gilt in Deutschland das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Damit wird das Transsexuellengesetz von 1981 endgültig außer Kraft gesetzt. Ab 1. August 2024 können beim zuständigen Geburtsstandesamt Anträge auf Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags im Geburtsregister eingereicht werden.
Alle Informationen zum Verfahren der Vornamens- und Personenstandsänderung beziehen sich auf die noch geltende Rechtslage und verlieren zum 01.11.2024 ihre Gültigkeit.
Ich belasse alle Informationen zum TSG und Begutachtungsverfahren auf dieser Webseite, auch wenn sie rechtlich nicht mehr aktuell sind. Die Informationen stehen somit auch nach dem 01.11.2024 weiterhin für Forschungs- oder Recherchezwecke zur Verfügung.
Informationen zum
Transsexuellengesetz
Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um ein Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG)“ durchzuführen.
Weitere Informationen finden Sie auch in meinem Blog.
Musterbriefe
für die Vornamens- und Personenstandsänderung beim zuständigen Amtsgericht
Im Download-Bereich finden Sie Musterbriefe für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht sowohl für binär transgeschlechtliche Personen (Geschlechtseintrag männlich oder weiblich) als auch für nicht-binäre Personen (Geschlechtseintrag divers oder ohne Geschlechtseintrag).
Sie wünschen eine Beratung oder benötigen weitergehende Informationen?
Dann schreiben Sie mir eine E-Mail
Aktuelle Blog-Beiträge
Der Mythos vom biologischen Geschlecht
Der Mythos vom biologischen Geschlecht. Auszug aus meinem aktuellen Buchprojekt „Geschlechtliche Vielfalt in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU)“
Weitreichendes Urteil des Bundessozialgerichts zu geschlechtsanpassenden Maßnahmen und der Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil (B 1 KR 16/22 R) vom 19.10.2023 über einen Fall entschieden, in dem eine nicht-binäre Person eine Kostenübernahme für eine beidseitige Mastektomie (operative Brustentfernung) als Leistung der GKV beantragt hatte. Der klagenden Person wurde bei Geburt das weibliche Geschlecht zugeordnet, identifiziert sich jedoch als non-binär. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab, da das Vorliegen eines manifestierten Transsexualismus nicht belegt sei. Die klagende Person ließ die Mastektomie dennoch durchführen und zahlte dafür selbst. Das Sozialgericht gab der Klage statt, das Landessozialgericht hingegen wies die Klage ab. Die klagende Person legte daraufhin Revision ein.
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