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Meine Dienstleistungen

Beratung & Weiterbildung

Beratung, Fort- und Weiterbildung – auch von von klein- und mittelständischen Unternehmen – bei der Implementierung und Umsetzung von Diversität, Inklusion und Gleichberechtigung.

Vorlesungen für Studierende (Bachelor/Master).

Forschung

Aktuelles Forschungsprojekt
„Trans Menschen am Arbeitsplatz – Eine empirische Analyse erfolgreicher Strategien zur langfristigen Integration von transgeschlechtlichen, transsexuellen, transidenten, transgender und nicht-binären Menschen am Arbeitsplatz“.

Begutachtung

Sachverständige Gutachterin nach § 4 Abs. 3 des „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG)“ für diverse Amtsgerichte.

Sie möchten meine Forschungsarbeit unterstützen?

Interviewpartner*innen gesucht

Ich belasse alle Informationen zum TSG und Begutachtungsverfahren auf dieser Webseite, auch wenn sie rechtlich nicht mehr aktuell sind. Die Informationen stehen somit auch nach dem 01.11.2024 weiterhin für Forschungs- oder Recherchezwecke zur Verfügung.

Informationen zum
Transsexuellengesetz

Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um ein Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG)“ durchzuführen.

Weitere Informationen finden Sie auch in meinem Blog.

Musterbriefe

für die Vornamens- und Personenstandsänderung beim zuständigen Amtsgericht

Im Download-Bereich finden Sie Musterbriefe für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht sowohl für binär transgeschlechtliche Personen (Geschlechtseintrag männlich oder weiblich) als auch für nicht-binäre Personen (Geschlechtseintrag divers oder ohne Geschlechtseintrag).

Sie wünschen eine Beratung oder benötigen weitergehende Informationen?

Dann schreiben Sie mir eine E-Mail

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Meldung

Weitreichendes Urteil des Bundessozialgerichts zu geschlechtsanpassenden Maßnahmen und der Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil (B 1 KR 16/22 R) vom 19.10.2023 über einen Fall entschieden, in dem eine nicht-binäre Person eine Kostenübernahme für eine beidseitige Mastektomie (operative Brustentfernung) als Leistung der GKV beantragt hatte. Der klagenden Person wurde bei Geburt das weibliche Geschlecht zugeordnet, identifiziert sich jedoch als non-binär. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab, da das Vorliegen eines manifestierten Transsexualismus nicht belegt sei. Die klagende Person ließ die Mastektomie dennoch durchführen und zahlte dafür selbst. Das Sozialgericht gab der Klage statt, das Landessozialgericht hingegen wies die Klage ab. Die klagende Person legte daraufhin Revision ein.


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